Beratung zu MepV/IvDV
& EU-MDR/IVDR

Erhalten Sie Klarheit mit Expertenmeinungen.

Die EU-Verordnungen über Medizinprodukte (EU-MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) sowie die Schweizer Verordnungen über Medizinprodukte (MepV) und In-vitro-Diagnostika (IvDV) brachten zahlreiche neue Anforderungen, für deren Verständnis selbst erfahrene Hersteller Unterstützung benötigen.

Decomplix' individuelle Expertise zu komplexen Themen
bei EU-MDR/IVDR und MepV/IvDV sowie CE-Kennzeichnung beinhaltet:

  • Wir überprüfen die Qualifizierung und/oder Klassifizierung Ihres Produktportfolios gemäss der EU-MDR/IVDR und erläutern Ihnen die Auswirkungen.

  • Wir geben regulatorische Empfehlungen zu “Borderline-Produkten”, Procedure Packs oder Systemen und konfigurierbaren Produkten.

  • Wir liefern Ihnen Anleitungen und Vorlagen, um Ihre Aktivitäten bei der Post-Market Surveillance (PMS), Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) oder Post-Market Performance Follow-up (PMPF) gemäss EU-MDR/IVDR anzupassen. Einschliesslich der Festlegung von Schwellenwerten und Indikatoren, die für Ihr Produkt aussagekräftig und seinen Risiken angemessen sind.

  • Wir geben regulatorische Empfehlungen zu Ihrem klinischen Entwicklungsplan und Ihrem klinischen Bewertungsplan gemäss der EU-MDR ab, insbesondere für “Legacy-Produkte” der Klasse I.

  • Wir führen eine detaillierte Gap-Analyse Ihres “Private Label”-Ansatzes zur Einhaltung der EU-MDR/IVDR durch.

  • Wir unterstützen Sie in Ihrer Rolle als Schweizer Importeur oder Händler regulatorisch nach den Anforderungen der neuen MepV/IvDV.

Um Klarheit über diese neuen Anforderungen zu schaffen, bieten wir Ihnen massgeschneiderte Stellungnahmen, gezielten Input mit raschem Feedback, das Ihnen in Ihrem Projekt Zeit spart und dafür sorgt, dass Sie in die richtige Richtung gehen.
Unsere Unterstützung kann modular strukturiert werden, um Ihren Bedürfnissen in Ihrem Tempo gerecht zu werden. Eine erfahrene Regulatory-Affairs-Expertin beurteilt den aktuellen Stand Ihrer regulatorischen Annahmen und beantwortet spezifische Fragen, um potenzielle Missverständnisse aufzudecken sowie geltende Anforderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Compliance zu benennen.

Achten Sie auf häufige Missverständnisse
bei der Compliance

Ein Missverständnis wird manchmal schon bei der Produktequalifizierung und -klassifizierung deutlich.

  • Die EU-MDR hat die Definition des Begriffs Medizinprodukt erweitert. Sie hat Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung (z. B. Fettabsaugungsgeräte) integriert und die Klassifizierungsregeln überarbeitet (insbesondere für Software, Stoffprodukte, Nanomaterialprodukte und Produkte mit geschlossenen Kreisläufen), was zu weitaus strengeren Anforderungen führt. Darüber hinaus hat die EU MDR Klarheit in Bezug auf Behandlungseinheiten und Systeme geschaffen, ein Thema, das von Herstellern und Benannten Stellen oft falsch interpretiert wird, und das Konzept des “konfigurierbaren Produkts” eingeführt. Es ist daher wichtig, das Produktportfolio des Herstellers neu zu bewerten, um klar zu unterscheiden, wo jedes einzelne Produkt hingehört.
  • Die Änderungen, die die IVDR mit sich bringt, sind sogar noch grösser, da die Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika (IVD) von einem listenbasierten Ansatz zu einem regelbasierten Ansatz übergegangen ist, bei dem neu bei den meisten IVDs eine Benannte Stelle eingebunden werden muss. Und trotz der verlängerten Übergangsfristen, die den “Legacy”-IVDs gewährt wurden, erfordern die Bemühungen zur Verbesserung des QMS des Herstellers und der Produktkonformität frühzeitige Massnahmen.

Die weitaus strengeren Anforderungen der EU MDR und IVDR erhöhen die regulatorischen Hürden.

Folgende regulatorische Aspekte, werden trotz der von der MDCG herausgegebenen Leitfäden häufig falsch interpretiert: Die Auswirkungen auf das “private labelling” (oder “Own Brand Labellers”, OBL), PMS-Aktivitäten im Vergleich zu PMCF-Aktivitäten, die Art und der Umfang der für die CE-Kennzeichnung erforderlichen klinischen Daten, die Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen für Medizinprodukte-Software oder die QMS-Anforderungen.

Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung gilt nicht mehr. Die Schweiz verfügt deshalb als “EU-Drittland” über eigene Rechtsvorschriften – insbesondere die MepV und die IvDV. Neben der CE-Kennzeichnung gibt es daher schweizspezifische Anforderungen, wozu die Notwendigkeit gehört, einen Schweizer Bevollmächtigten zu ernennen.
Decomplix verfügt über umfangreiche Erfahrungen in dieser Funktion und kann ausländischen Herstellern helfen, sich in den sich noch entwickelnden Anforderungen zurechtzufinden.

Kontaktieren Sie uns

Helena Lacalle Portrait 3

Helena Lacalle

Regulatory Affairs Director

Helena Lacalle ist Expertin für Regu­latory Affairs und ver­fügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in streng regu­lierten Berei­chen wie Medizin­pro­dukte und Pharma­zeutika. Helena Lacalle hat einen Apothe­ker­ab­schluss von der Uni­versi­tät Barce­lona, einen Master-Abschluss in Statis­tik von der Uni­versi­tät Neuen­burg, Schweiz, und verfügt über sehr gute Sprach­kennt­nisse in Englisch, Fran­zösisch und Spanisch. Mit ihrem umfas­senden regu­la­torischen Fachwissen unter­stützt sie die Kunden von Decomplix sowohl auf strate­gischer Ebene als auch bei detail­lierten regula­torischen Fragen.

Kontakt

helena@decomplix.com
+41 79 929 75 42

Was zeichnet Decomplix aus

  • Decomplix bietet alles für Ihre CE-Konformität aus einer Hand.

  • Decomplix arbeitet mit einem ISO 13485 zertifizierten Qualitätsmanagementsystem.

  • Decomplix’ Kunden profitieren von einer benutzerfreundlichen digitalen Plattform mit einer sicheren und konformen IT-Infrastruktur.

  • Decomplix unterstützt als Coach in Compliance-Fragen und als enger Kontakt zu den Schweizer Behörden.

  • 100+ Unternehmen mit Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika jeder Art und Grösse vertrauen Decomplix — vom Start-up bis zum Konzern, von der Schweiz bis rund um den Globus.

Mehr über uns

Entdecken Sie weitere Services

Das Neueste aus unserem Blog