Leistungsbewertung gemäss IVDR:
Ein praktischer Überblick
Die in diesem Dokument dargelegte Strategie zur Leistungsbewertung bietet einen strukturierten Ansatz, um die Konformität von In-vitro-Diagnostika mit der IVDR (Verordnung (EU) 2017/746 über IVD) sicherzustellen. Sie hilft Herstellern von IVD, die strengen IVDR-Standards zu erfüllen und sicherzustellen, dass IVD-Produkte sicher und wirksam sind und sich auf solide wissenschaftliche und klinische Nachweise stützen.
Dieser Ansatz erleichtert nicht nur die behördliche Zulassung, sondern stärkt auch die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, mit dem Ziel die Patientensicherheit und die Zuverlässigkeit der Produkte zu verbessern.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die Leistungsbewertung gemäss IVDR ist ein kontinuierlicher Prozess. Sie ist keine einmalige Aktivität während der Konformitätsbewertung, sondern muss während des gesamten Lebenszyklus des Produkts gepflegt und aktualisiert werden. Dazu gehört die Integration von Daten aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen und der Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen, insbesondere bei Produkten der Klassen C und D.
- Wissenschaftliche Validität, Analyseleistung und klinische Leistung sind die drei Säulen der Leistungsbewertung. Alle drei Komponenten müssen im Leistungsbewertungsplan behandelt und im Leistungsbewertungsbericht kritisch analysiert werden, in Übereinstimmung mit Anhang XIII der IVDR.
- Die Leistungsbewertung muss mit dem Qualitätsmanagementsystem und dem Risikomanagement verknüpft werden. Ohne eine angemessene Integration kann die Nutzen-Risiko-Analyse unvollständig sein und kritische Aktualisierungen, die auf realen Daten beruhen, können übersehen werden, was zu Abweichungen bei Bewertungen durch die Benannten Stelle führen kann.
Inhalt
Was bedeutet Leistungsbewertung gemäss IVDR?
Leistungsbewertung gemäss IVDR ist ein Eckpfeiler der Einhaltung regulatorischer Vorschriften. Sie bezeichnet die “Beurteilung und Analyse von Daten zur Feststellung oder Überprüfung der wissenschaftlichen Validität, der Analyseleistung und gegebenenfalls der klinischen Leistung eines Produkts”. [Art. 2 Abs. 44 IVDR]
Dieser Prozess ist keine einmalige Übung, sondern eine strukturierte, fortlaufende Aktivität während des ganzen Lebenszyklus des Produkts. Er ist ein entscheidender Teil der Konformitätsbewertung und notwendig, um nachzuweisen, dass das Produkt die in Anhang I der IVDR beschriebenen allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) erfüllt.
Die Klassifizierung des Produkts [Art. 47 Anhang VIII IVDR] bestimmt die Tiefe und den Umfang der erforderlichen Leistungsbewertung. Höhere Risikoklassen erfordern belastbarere Nachweise und eine intensivere Überwachung. Der wichtigste Rahmen für die Durchführung einer Leistungsbewertung bietet Anhang XIII der IVDR, der die erforderlichen Datenquellen und methodischen Anforderungen, einschliesslich Leistungsstudien und die Erstellung klinischer Nachweise darlegt.
Letztlich dient die Leistungsbewertung dazu, nachzuweisen, dass das Produkt nicht nur wissenschaftlich valide, sondern auch analytisch fundiert und klinisch relevant ist. Damit wird sichergestellt, dass das Produkt sicher und wirksam ist und für die CE-Kennzeichnung gemäss IVDR geeignet ist..
Was sind die wichtigsten Bestandteile einer Leistungsbewertung?
Die IVDR schreibt vor, dass sich eine Leistungsbewertung systematisch mit der wissenschaftlichen Validität, der Analyseleistung und der klinischen Leistung befassen muss, wie dies in erster Linie in Anhang XIII, Teil A, dargelegt und durch Anhang I für spezifische Leistungsmerkmale unterstützt wird. Diese drei Säulen bilden die Grundlage des klinischen Nachweises und untermauern den Konformitätsbewertungsprozess.

Der PER geht über die bloße Zusammenstellung von Dokumenten hinaus; er muss die Daten interpretieren, um die Einhaltung der GSPR zu begründen.
Der Leistungsbewertungsplan (PEP, Performance Evaluation Plan) definiert, wie diese Komponenten bewertet werden, und der daraus resultierende Leistungsbewertungsbericht (PER, Performance Evaluation Report) liefert eine kritische Analyse der gesammelten Nachweise. Der PER ist keine einfache Zusammenstellung von Dokumenten – er muss die Daten integrieren und interpretieren, um die Übereinstimmung des Produkts mit den allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) zu begründen, insbesondere im Hinblick auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Leistungsbewertungsplan (PEP)
[IVDR Anhang XIII, Teil A, Abschnitte 1.1-1.2, und MDCG 2022-2]
Der PEP definiert die Gesamtstrategie für die Erstellung und Bewertung von Leistungsdaten. Er umfasst:
- Zielsetzung: Geben Sie die Ziele der Evaluation klar an, einschliesslich der Zweckbestimmung des Produkts, der Indikationen und der Zielgruppen.
- Umfang der Evaluation: Legen Sie fest, welche Leistungselemente (wissenschaftliche Validität, analytisch, klinisch) in Bezug auf die beabsichtigte Zweckbestimmung evaluiert werden sollen.
- Studiendesign und Methodik: Definieren Sie Studientypen (z.B. analytische oder klinische Leistungsstudien), Stichprobengrösse, Datenerfassung und statistische Analysepläne.
Bericht zur Leistungsbewertung (PER)
Der Leistungsbewertungbericht (PER; Performance Evaluation Report) ist ein Kernelement der gemäss IVDR erforderlichen technischen Dokumentation. Er fasst die Ergebnisse des strukturierten Verfahrens für die Leistungsbewertung zusammen, wie er in Anhang XIII der IVDR festgelegt ist. Der Bericht dient dem Nachweis, dass das IVD seinen beabsichtigten klinischen Nutzen erreicht und den Allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) entspricht.
Der PER beinhaltet:
- Die Bewertung der wissenschaftlichen Validität des Analyten oder Markers.
- Überprüfte Daten, die die analytische Leistung (z.B. Sensitivität, Spezifität, Präzision) belegen.
- Dokumentierte klinische Leistung zum Nachweis des klinischen Nutzens und der diagnostischen Genauigkeit des Produkts.
- Eine Analyse des Nutzen-Risiko-Verhältnisses, basierend auf allen verfügbaren Leistungs- und Sicherheitsdaten.
- Abschliessende Schlussfolgerungen zur Untermauerung der Zweckbestimmung und der Leistungsangaben des Produkts.
Wissenschaftliche Validität
[IVDR Anhang XIII, Teil A, Abschnitt 1.2.1, und MDCG 2022-2]
Die wissenschaftliche Validität bezieht sich auf den etablierten Zusammenhang zwischen dem Analyten (biologische oder chemische Substanz, die in einer Körperprobe gemessen wird, als “Biomarker”) und einem bestimmten klinischen Zustand oder physiologischen Zustand. Sie beantwortet die grundlegende Frage: Warum ist dieser Biomarker klinisch relevant?
Die Feststellung der wissenschaftlichen Validität ist entscheidend für die Begründung der Zweckbestimmung eines In-vitro-Diagnostikums. Ohne eine fundierte, wissenschaftlich untermauerte Begründung, warum es klinisch sinnvoll ist, das Vorhandensein des ausgewählten Analyten zu testen und/oder ihn zu quantifizieren, kann das Produkt nicht zur analytischen oder klinischen Leistungsbewertung herangezogen werden.
Wissenschaftliche Begründung
Dazu gehört der Nachweis, dass der ausgewählte Analyte eine biologische Rolle oder klinische Bedeutung bei der Krankheit oder dem Zustand hat, auf den man abzielt.
Ein Beispiel:
- Ein kardialer Troponin-Biomarker ist für den Herzinfarkt relevant, da er bei einer Schädigung des Herzmuskels freigesetzt wird.
- Die HPV-DNA wird wissenschaftlich mit der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs in Verbindung gebracht.
Hersteller müssen den pathophysiologischen Zusammenhang zwischen dem Analyten und der Erkrankung beschreiben und darlegen, warum der Nachweis des Analyten verwertbare klinische Informationen liefern kann.
Biologische und pathophysiologische Rechtfertigung
Sie stützt sich in der Regel auf die aktuelle wissenschaftliche Literatur, anerkannte Datenbanken oder Metaanalysen und die anerkannte klinische Praxis; die wissenschaftliche Validität kann auch durch eine systematische Literaturübersicht unterstützt werden, insbesondere in Fällen, in denen klinische Leistungsstudien nicht durchführbar sind (z.B. bei seltenen Krankheiten).
Die wissenschaftliche Validität des Analyten oder Markers muss nachgewiesen und im wissenschaftlichen Validitätsbericht (SVR) dokumentiert werden.
Bewertung der Analyseleistung
[IVDR Anhang II, Kapitel 6.1, und MDCG 2022-2]
Die analytische Leistung bezieht sich darauf, wie genau, präzise und zuverlässig das IVD den Analyten unter bestimmten Bedingungen nachweisen oder messen kann. Sie zeigt, dass sich der Test unabhängig von Anwender:innen, Laborumgebung oder Probenvariabilität konsistent verhält.
Die analytische Validierung muss, je nach Art des Tests, sowohl qualitative als auch quantitative Parameter umfassen.
Die Bewertung muss die nachstehenden Parameter in Übereinstimmung mit Anhang II Abschnitt 6.1 der IVDR berücksichtigen.
Die folgende Tabelle umfasst die analytischen Kernparameter:
| Analytischer Kernparameter | IVDR Ahang II, Abschnitt | Beschreibung |
| Art der Probe | 6.1.1 | Art(en) der Proben, Stabilität, Lagerung, Transport und Zeit zwischen Probenentnahme und Analyse. |
| Richtigkeit (Trueness) | 6.1.2.1(a) | Nähe der Testergebnisse zu einem zertifizierten Referenzwert oder einer Referenzmethode. |
| Präzision | 6.1.2.1(b) | Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit über Messreihen, Labore, Bediener und Produkte hinweg. |
| Analytische Sensitivität (LoD; Nachweisgrenze) | 6.1.2.2 | Niedrigste zuverlässig nachweisbare Menge eines Analyten; unter Angabe der Probendetails und der verwendeten statistischen Methode. |
| Analytische Spezifität | 6.1.2.3 | Interferenzen und Kreuzreaktivitäten durch endogene/exogene Substanzen oder strukturell ähnliche Analyte. |
| Metrologische Rückführbarkeit | 6.1.2.4 | Rückführbarkeit von Kalibratoren und Kontrollen auf Referenzstandards oder -systeme. |
| Messbereich und Linearität | 6.1.2.5 | Messbereich, über den Ergebnisse gültig und proportional sind; inklusive high-dose hook Effekt, falls zutreffend. |
| Bestimmungsgrenze (LoQ) | 6.1.2.5 | Niedrigste Menge eines Analyten, die quantitativ mit akzeptabler Präzision und Richtigkeit gemessen werden kann. |
| Robustheit | Enthalten in 6.1.2.1–6.1.2.5 | Stabilität der Ergebnisse bei kleinen, gezielten Änderungen der Verfahrensparameter. |
| Definition des Schwellenwerts (Cut-off) | 6.1.2.6 | Methode zur Festlegung von Test-Schwellenwerten; beinhaltet statistische Verfahren (z.B. ROC-Analyse) und Populationsdaten. |
Die Ergebnisse dieser Validierungen müssen im Bericht zur analytischen Leistung (APR; Analytical Performance Report) zusammengefasst werden und die Zweckbestimmung und Risikoklasse des Produkts widerspiegeln.
Bewertung der klinischen Leistung
[IVDR Anhang XIII, Teil A, Abschnitte 1.2.2-1.2.3, und MDCG 2022-2]
Die klinische Leistung bestätigt, dass das IVD Ergebnisse liefert, die im Kontext der Patientenversorgung klinisch gültig, nützlich und zuverlässig sind. Sie zeigt, dass der Test seinen beabsichtigten medizinischen Zweck unter realen klinischen Bedingungen erfüllt.
Dies umfasst:
Sammlung klinischer Nachweise
- Kann klinische Leistungsstudien, Literaturübersichten, Daten aus der Praxis oder eine Kombination davon umfassen.
- Die Nachweise sollten die Zielpopulation, die Anwendungsumgebung und die auf den Testergebnissen basierenden klinischen Entscheidungen unterstützen.
Klinische Sensitivität und Spezifität
- Klinische Sensitivität = Fähigkeit, Patienten mit der Erkrankung korrekt zu identifizieren.
- Klinische Spezifität = Fähigkeit, Patienten ohne Erkrankung korrekt zu identifizieren.
- Diese Parameter müssen mit Konfidenzintervallen angegeben werden.
Verwendung von Referenznormen
- Zur Validierung der Ergebnisse ist eine anerkannte Norm oder ein klinischer Komparator erforderlich.
- Existiert keine Norm, ist eine Begründung für den gewählten Komparator erforderlich (z.B. ein Konsens des Expertengremiums).
Die Ergebnisse der klinischen Leistung werden im Klinischen Leistungsbericht (CPR) zusammengefasst.
Was sind die Anforderungen an die IVD-Risikoklassen – und wie hängen sie mit der Leistungsbewertung zusammen?
Die IVDR unterteilt IVD in die vier Risikoklassen A, B, C und D. Die Klassifizierung richtet sich nach der Zweckbestimmung des Produkts sowie den möglichen Auswirkungen für die individuelle und öffentliche Gesundheit (gemäss Anhang VIII).
Die Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika gemäss IVDR bestimmt nicht nur das Konformitätsbewertungsverfahren und das Mass der Beteiligung der Benannten Stelle, sondern auch den Umfang und die Tiefe der Leistungsbewertung, die für die Einhaltung der Vorschriften erforderlich ist.
Je höher die Risikoklasse ist, desto strenger und umfassender muss die Leistungsbewertung sein, insbesondere in Bezug auf klinische Nachweise, Studiendesign und Nachverfolgung der Leistung nach dem Inverkehrbringen.
Die Leistungsbewertung verhält sich daher proportional zum Risiko und ist ein integraler Bestandteil des Konformitätsnachweises mit den Allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) (Anhang I).
Klasse A – Geringes Risiko
Umfasst Laborgeräte, Probenbehälter und bestimmte Puffer oder Reagenzien.
- Leistungsbewertung: Wissenschaftliche Validität und grundlegende analytische Leistung sind erforderlich. Die klinische Leistung kann durch Literatur oder indirekte Nachweise begründet werden.
- Konformitätsbewertung: Selbstdeklaration (sofern nicht steril).
- Benannte Stelle: Nicht erforderlich (ausser für sterile Produkte).
- Nach dem Inverkehrbringen: Allgemeine Vigilanz und Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) mit Berichten nur, wenn dies für notwendig erachtet wird.
➤Hinweis:
Bei Produkten der Klasse A (nicht steril) kann sich die Leistungsbewertung oft auf wissenschaftliche Literatur und die eigenen PMS-Daten des Herstellers stützen. Klinische Leistungsdaten sind in der Regel nicht erforderlich für IVD für allgemeine Zwecke oder mit geringem Risiko, wie sterile Probengefässe, Objektträger oder allgemeine Reagenzien.
Auch ohne Beteiligung der Benannten Stelle können die zuständigen Behörden unterstützende Nachweise verlangen. Die Strukturierung der PER in Übereinstimmung mit Anhang XIII trägt dazu bei, das Bewusstsein für regulatorische Fragen und die Bereitschaft dazu aufzuzeigen.
Klasse B – Mässiges Risiko
Umfasst Produkte mit mässigem Risiko für Einzelpersonen oder geringem Risiko für die öffentliche Gesundheit ab (z.B. Schwangerschaftstests).
- Leistungsbewertung: Vollständige PER einschliesslich wissenschaftlicher Gültigkeit, analytischer und klinischer Leistung. Je nach Zweckbestimmung können klinische Studien erforderlich sein.
- Konformitätsbewertung: Erfordert die Überprüfung des QMS und ausgewählter technischer Unterlagen durch die Benannte Stelle.
- Nach dem Inverkehrbringen: Allgemeine Vigilanz; PMS-Berichte (PMSR) erforderlich.
➤ Ein strukturierter Leistungsbewertungsplan (PEP) ist erforderlich; der PER wird von einer Benannten Stelle überprüft.
Klasse C – Hohes individuelles Risiko
Umfasst therapiebegleitenden Diagnostika, Gentests und Krebsmarker.
- Leistungsbewertung: Es wird ein starker klinischer Nachweis erwartet. In der Regel sind klinische Leistungsstudien erforderlich. Die wissenschaftliche Validität sowie die analytische und klinische Leistung müssen vollständig dokumentiert werden. Eine separate Zusammenfassung der Sicherheit und Leistung (SSP) ist erforderlich.
- Konformitätsbewertung: Prüfung der vollständigen technischen Dokumentation durch die Benannte Stelle.
- Nach dem Inverkehrbringen: Allgemeine Vigilanz; Regelmässig aktualisierter Bericht über die Sicherheit (PSUR; Periodic Safety Update Report) erforderlich.
➤ Eine umfassende PER, welche einen SVR, APR und CPR umfasst, ist obligatorisch. Das Studiendesign und die Nutzen-Risiko-Begründung werden sehr genau geprüft.
Klasse D – Hohes Risiko
Umfasst Tests auf lebensbedrohliche, übertragbare Erreger (z.B. HIV, Hepatitis).
- Leistungsbewertung: Sie muss umfassend sein und solide klinische Leistungsdaten enthalten. Die analytischen Studien müssen eine hohe Zuverlässigkeit aufweisen. Häufig ist die Einbeziehung von EU-Referenzlaboratorien erforderlich. Eine separate Zusammenfassung der Sicherheit und Leistung (SSP) ist erforderlich,
- Konformitätsbewertung: Umfasst die Überprüfung durch eine Benannte Stelle und möglicherweise ein Expertengremium.
- Nach dem Inverkehrbringen: Allgemeine Vigilanz, PSUR und mögliche Laborbestätigung.
➤ Die detaillierteste und strengste Leistungsbewertung. Die PER muss wissenschaftlich fundiert und öffentlich zugänglich sein (über die Zusammenfassung der Sicherheit und Leistung: MDCG 2022-9).
Folgende Übersichtstabelle zeigt die Verknüpfung der IVD-Risikoklasse mit der Leistungsbewertung:
| Risikoklasse | A | B |
| Bewertungstiefe | Niedrig | Mässig |
| PEP Anforderungen | Erforderlich – Basisplan (nur für den internen Gebrauch) | Erforderlich – abgestimmt auf Zweckbestimmung und Klassifizierung |
| Leistungsbewertung | Wissenschaftliche Validität, begrenzte analytische Daten | Voller PER mit SV, AP, CP (mässige Tiefe) (SV = Scientific Validity, AP = Analytical Performance, CP = Clinical Performance) |
| PER Anforderungen | Einfacher Leistungsbewertungsbericht (intern) | Erforderlich |
| Überprüfung Benannte Stelle | Nein (sofern nicht steril) | Ja |
| Überwachung nach dem Inverkehrbringen | Allgemeine Vigilanz; Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) nur mit Berichten, wenn dies für notwendig erachtet wird. | Allgemeine Vigilanz; PMS-Berichte (PMSR) |
| Risikoklasse | C | D |
| Bewertungstiefe | hoch | sehr hoch |
| PEP Anforderungen | Erforderlich – solide Planung für klinische und analytische Nachweise | Erforderlich – umfassender Plan, einschliesslich PMPF und Expertenbeitrag |
| Leistungsbewertung | Belastbare Nachweise; Studie zur klinischen Leistung erwartet | Umfassende PER, einschliesslich Studien, Überprüfung durch Experten/Labor |
| PER Anforderungen | Erforderlich | Erforderlich + SSP (SSP = Summary of Safety and Performance) |
| Überprüfung Benannte Stelle | Ja | Ja + Experten |
| Überwachung nach dem Inverkehrbringen | Allgemeine Vigilanz; Periodisch aktualisierter Bericht über die Sicherheit (PSUR) | Allgemeine Vigilanz, PSUR, und eventuell Laborbestätigung |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Leistungsbewertung gemäss IVDR keine Einheitsanforderung ist. Sie hängt vom Risiko ab:
- Bei Produkten mit geringem Risiko können sich die Hersteller stärker auf die Literatur und die etablierte Wissenschaft stützen.
- Für In-vitro-Diagnostika mit mittlerem bis hohem Risiko sind klinische Leistungsstudien, eine gründliche Datenanalyse und externe Prüfungen (einschliesslich Benannter Stellen und Expertengremien) unerlässlich.
Was gehört in den Leistungsbewertungsplan (PEP)?
Der Leistungsbewertungsplan (PEP; Performance Evaluation Plan) ist der strategische Rahmen, der festlegt, wie Hersteller die Einhaltung der Allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs) gemäss IVDR nachweisen werden – mit Schwerpunkt auf wissenschaftlicher Validität, analytischer Leistung und klinischer Leistung. Der PEP gewährleistet einen systematischen, risikobasierten Ansatz, der auf die beabsichtigte Verwendung des Produkts zugeschnitten ist, und integriert die Leistungsbewertung in den Konstruktions- und Entwicklungsprozess.
Sowohl für neue als auch für legacy IVD-Produkte muss der PEP die Generierung von Nachweisen umreissen, potenzielle Datenlücken aufzeigen und die Konformität mit der IVDR sicherstellen.

Der PEP ist ein lebendiges Dokument – Leitfaden für die erste Konformitätsbewertung sowie Grundlage für PMPF und künftige PER-Aktualisierungen.
Die folgende Liste fasst die PEP-Bestandteile mit Verweisen auf Rechtsvorschriften zusammen:
A. Zusammenfassung des Nachweises
- Wissenschaftliche Validität [IVDR Anhang XIII, 1.2.1; MDCG 2022-2]
➤ Fasst die biologischen und klinischen Gründe zusammen, die den Analyten mit der Erkrankung in Verbindung bringen. - Analytische Leistung [IVDR Anhang I, 9.1 – 9.2; MDCG 2021-2]
➤ Darlegung der Nachweise für analytische Richtigkeit, Präzision, Reproduzierbarkeit und Empfindlichkeit. - Klinische Leistung [IVDR Anhang XIII, 1.2.2 – 1.2.3; MDCG 2022-2]
➤ Fasst die klinischen Daten zusammen, die die medizinische Zweckbestimmung in der Zielpopulation belegen.
B. Kritische Analyse
- Integration des Nachweises [IVDR Anhang XIII, Abschnitt 2; 1.2.1; MDCG 2022-2]
➤ Integriert alle Evidenzquellen (Studien, Literatur, reale Daten) in ein einheitliches Narrativ. - Identifizierung von Datenlücken [IVDR Anhang XIII, Abschnitt 2; MDCG 2022-2]
➤ Identifiziert alle Lücken oder Unsicherheiten im verfügbaren Nachweis, die sich auf die Konformität auswirken können. - Nutzen-Risiko-Bewertung [IVDR Anhang XIII, Abschnitt 2; MDCG 2022-2]
➤ Bewertet den klinischen Nutzen gegenüber potenziellen Risiken auf der Grundlage der vorgelegten Daten.
C. Schlussfolgerungen und Risikomanagement
- Konformität mit den GSPR [IVDR Anhang XIII, Abschnitt 2]
➤ Gibt die Schlussfolgerungen an, ob das Produkt die GSPR (IVDR Anhang I) erfüllt. - Verbindung zum Risikomanagement [IVDR Anhang I, Kapitel 1, 3; ISO 14971:2019]
➤ Zeigt, wie die Nachweise mit dem Risikomanagementdossier abgestimmt sind und dieses unterstützen. - Einschränkungen und Unsicherheiten [IVDR Anhang XIII, Abschnitt 2]
➤ Beschreibt bekannte Einschränkungen, offene Fragen oder Unsicherheiten in den Daten. - Aktualisierungs- und Wartungsplan [MDCG 2022-12; IVDR Anhang XIII, PMPF Link]
➤ Erläutert, wie und wann die PER aktualisiert wird, verbunden mit PMPF- und PSUR-Prozessen.
Der PEP ist ein lebendiges Dokument – er dient nicht nur als Leitfaden für die erste Konformitätsbewertung, sondern bildet auch die Grundlage für die leistungsbezogene Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMPF) und künftige Aktualisierungen des Leistungsbewertungsberichts (PER).
Wie oft wird der Leistungsbewertungsplan aktualisiert?
Gemäss Anhang XIII Abschnitt 1.3 der IVDR müssen die Leistungsbewertung und die zugehörige Dokumentation während des gesamten Lebenszyklus des Produkts ständig aktualisiert werden, wobei Daten aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) und der Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen (PMPF) zu berücksichtigen sind.
Die Häufigkeit der PER-Aktualisierungen ist in der IVDR nicht explizit festgelegt, sollte sich aber an der Risikoklasse des Produkts und den Erkenntnissen aus PMS und PMPF orientieren. Allgemein wird erwartet:
- Produkte der Klassen C und D: Jährliche Aktualisierung, in Übereinstimmung mit dem Lebenszykluskonzept und Überwachungsaudits.
- Produkte der Klassen A und B: Aktualisierung bei Bedarf, in der Regel alle 2 bis 3 Jahre oder früher, wenn dies durch PMS-Ergebnisse ausgelöst wird.
Auslöser für die Aktualisierung sind signifikante neue Daten aus der klinischen Praxis, Vigilanzberichte, PMPF-Ergebnisse oder wissenschaftliche Literatur. Der Aktualisierungszyklus sollte im PMS-Plan des Herstellers festgelegt werden.
Welche Rolle spielen die PMPF-Daten bei der laufenden Leistungsbewertung?
Die Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen (PMPF; Post-Market Performance Follow-up) ist ein entscheidender Bestandteil des Systems für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS; Post-market Surveillance), das von der IVDR gefordert wird. PMPF-Aktivitäten sind speziell darauf ausgerichtet, nach dem Inverkehrbringen proaktiv Leistungsdaten für IVD-Produkte zu generieren und zu bewerten.
Die im Rahmen des PMPF gesammelten Daten fliessen direkt in das Verfahren für die kontinuierliche Leistungsbewertung ein und sind ein wichtiger Input für den Bericht über die Leistungsbewertung (PER). Wie in Anhang XIII, Abschnitt 1.3.3. der IVDR angegeben:
“Der klinische Nachweis und seine Bewertung im Bericht über die Leistungsbewertung werden während des gesamten Lebenszyklus des betreffenden Produkts anhand der Daten aktualisiert, die sich aus der Durchführung des Plans für die Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen […] als Teil der Leistungsbewertung und des Systems zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen […] ergeben.”
Diese fortlaufende Integration stellt sicher, dass:
- die analytischen und klinischen Leistungsangaben im Laufe der Zeit und unter realen Bedingungen gültig bleiben.
- alle entstehenden Risiken oder Einschränkungen der Produktleistung umgehend erkannt und bewertet werden.
- Nutzen-Risiko-Bewertungen mit aktuellen Daten aktualisiert werden, um die weitere Konformität zu unterstützen.
- der PER die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse widerspiegelt – das Feedback von Anwendern und die klinische Praxis.
Nach MDCG 2022-2, Abschnitt 3.4, müssen Hersteller die Ergebnisse der PMPF nutzen, um die PER in angemessenen Abständen zu überarbeiten und zu aktualisieren, insbesondere für Produkte der Klassen C und D.

PMPF-Daten fließen direkt in die fortlaufende Leistungsbewertung ein und spielen eine zentrale Rolle im PER.
Zur weiteren Lektüre siehe auch: PMCF & PMPF: Ein praktischer Leitfaden zur klinischen und leistungsbezogenen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen
Welche Beziehung besteht zwischen der Leistungsbewertung, dem Risikomanagement und dem QMS im Lebenszyklus?
Gemäss IVDR ist die Leistungsbewertung kein eigenständiger Prozess. Stattdessen ist sie Teil eines lebenszyklusgesteuerten Systems, das eng mit dem Risikomanagement und dem Qualitätsmanagementsystem (QMS) verknüpft ist. Durch diese Abstimmung wird sichergestellt, dass die Sicherheit, die Leistung und der klinische Nutzen des Produkts in allen Phasen – von der Konzeption und Entwicklung bis zur Verwendung nach dem Inverkehrbringen – kontinuierlich bewertet, dokumentiert und aufrechterhalten werden.
Leistungsbewertung und Risikomanagement
Das Risikomanagement muss ein kontinuierlicher, iterativer Prozess sein [Anhang I, Kapitel I, Abschnitt 3 IVDR]. Der Bericht über die Leistungsbewertung (PER) trägt direkt dazu bei, indem er:
- bestätigt, dass identifizierte Risiken im Zusammenhang mit der Leistung (z. B. falsche Ergebnisse) wirksam gemindert werden.
- aktueller Daten aus der Post-Market Surveillance (PMS) und der Post-Market Performance Follow-up (PMPF) liefert.
- die Nutzen-Risiko-Analyse während des gesamten Lebenszyklus hinweg unterstützt
- Rückmeldung an die Risikomanagementakte (RMF) ermöglicht, wenn neue Daten das Risikoprofil des Produkts verändern.
Somit ist die Leistungsbewertung sowohl ein Instrument zur Validierung von Risikokontrollen als auch ein Auslöser für eine Neubewertung der Risiken.
Leistungsbewertung und das QMS
Das QMS des Herstellers muss die Planung, Durchführung, Dokumentation und Aktualisierung von Leistungsbewertungen regeln [Art. 10, Abs. 8 und Anhang IX IVDR]. Dies beinhaltet:
- Integration des Verfahrens für die Leistungsbewertung in die QMS-Struktur.
- Abgleich der PMS- und PMPF-Datenflüsse mit den PER-Aktualisierungen.
- Sicherstellung der Dokumentenlenkung, der Zuweisung von Verantwortlichkeiten und der Schulung der beteiligten Mitarbeitenden.
- Nutzung von Leistungsdaten als Input für die Managementbewertung und kontinuierliche Verbesserungsprozesse.
Das QMS stellt sicher, dass die Ergebnisse der Leistungsbewertung systematisch in die technische Dokumentation, in Aktualisierungen der Kennzeichnung, in Vigilanzaktivitäten und in Aufgaben zur Einhaltung von Vorschriften einfliessen.
Indem Hersteller eine klare und nachvollziehbare Verbindung zwischen Leistungsbewertung, Risikomanagement und Qualitätsmanagementsystem (QMS) herstellen, etablieren sie einen stabilen Ansatz über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg, der sowohl die Patientensicherheit und das klinische Vertrauen als auch die regulatorische Konformität fördert.
Häufige Fallstricke und Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Umsetzung einer soliden und vorschriftsmässigen Strategie zur Leistungsbewertung gemäss IVDR kann komplex sein. Trotz bester Absichten sehen sich viele Hersteller immer wieder mit Fallstricken konfrontiert, die sich auf die Qualität und Regelkonformität ihrer Leistungsbewertungsberichte (PER) auswirken.
Eine der häufigsten Herausforderungen ist die mangelnde Integration von Leistungsbewertung und Aktivitäten nach dem Inverkehrbringen. Wenn Daten aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) und der Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMPF) nicht systematisch in das Verfahren für die Leistungsbewertung einfliessen, besteht die Gefahr, dass die PER veraltet und nicht mit den in Anhang XIII Abschnitt 1.3.2 der IVDR dargelegten Erwartungen an den Lebenszyklus konform ist.

Viele Hersteller tun sich schwer damit, die Leistungsbewertung ausreichend mit dem Risikomanagement zu verknüpfen.
Ein weiterer kritischer Punkt sind unzureichende klinische Leistungsnachweise. Ein übermässiger Rückgriff auf Literaturübersichten, ältere Daten oder schwache klinische Begründungen – ohne angemessene Nachvollziehbarkeit oder Relevanz – kann bei Bewertungen durch Benannte Stellen zu Abweichungen führen. Wenn die Zweckbestimmung nicht mit den tatsächlichen klinischen Angaben und den vorgelegten Nachweisen in Einklang gebracht wird, werden sowohl die Gültigkeit als auch die Akzeptanz des PER untergraben.
Viele Hersteller kämpfen auch mit einer unzureichenden Verknüpfung von Leistungsbewertung und Risikomanagement. Die Leistungsdaten sollten die Risikokontrollmassnahmen validieren und eine laufende Nutzen-Risiko-Analyse unterstützen. Ohne diese Integration bleiben Risikobewertungen statisch und von den realen Leistungsergebnissen abgekoppelt.
Weitere Fallstricke sind:
- Unzureichende Dokumentationsstruktur, fehlende klare Begründung und Zusammenfassung.
- Versäumnis, die wissenschaftliche Validität als Reaktion auf die sich entwickelnden klinischen Normen zu aktualisieren.
- Unterschätzung des Ressourcenbedarfs für Hochrisikoprodukte (Klasse C/D).
- schlechter Austausch zwischen Abteilungen, was zu Inkonsistenzen zwischen regulatorischen, klinischen und qualitätsbezogenen Ergebnissen führt.
Um diese Fallstricke zu entschärfen, sollten Hersteller einen funktionsübergreifenden, lebenszyklusbasierten Ansatz einführen, der die Leistungsbewertung eng mit PMS-, PMPF-, Risikomanagement- und QMS-Prozessen verknüpft. Regelmässige interne Überprüfungen, eine klar definierte Nachweisstrategie und die Ausrichtung an Leitfäden wie MDCG 2022-2 sind der Schlüssel zur Aufrechterhaltung der Konformität und zum Nachweis der Produktleistung in einem dynamischen regulatorischen Umfeld.
Die folgende Liste fasst die häufigsten Fallstricke und Herausforderungen bei der Umsetzung von Strategien zur Leistungsbewertung zusammen:
- Fehlende Integration mit PMS/PMPF
Leistungsbewertung wird nicht mit realen Daten aus der Überwachung und Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen aktualisiert.
➤ Folge: PER wird veraltet; Risiken werden nicht rechtzeitig neu bewertet. - Unzureichende klinische Leistungsnachweise Übermässiger Rückgriff auf Literatur oder alte Daten mit schlechter Rückverfolgbarkeit oder Relevanz.
➤ Folge: Nichtkonformität bei der Überprüfung der Benannten Stelle; verzögerte CE-Kennzeichnung oder Überwachungsprobleme. - Schlechte Verknüpfung mit dem Risikomanagement
Risikoanalyse wird nicht aktualisiert, wenn Leistungsschwächen entdeckt werden.
➤ Folge: Unvollständige Nutzen-Risiko-Bewertung; Nichteinhaltung von Anhang I der IVDR. - Unklare oder veraltete Zweckbestimmung
Nichtübereinstimmung zwischen Produktansprüche und vorgelegten Nachweisen.
➤ Folge: Regulatorische und klinische Inkonsistenzen; Ablehnung der PER. - Unzureichende Dokumentation und Struktur
Fragmentierte Belege ohne klare Zusammenfassung, Begründung oder Schlussfolgerungen.
➤ Folge: Vermehrte Anfragen oder Feststellungen der Benannten Stelle; Nacharbeit und Verzögerungen. - Schlechte Planung für Hochrisikoprodukte (Klasse C/D)
Unterschätzung des Aufwands für eine solide Datenerhebung und jährliche Aktualisierungen.
➤ Folge: Nichteinhaltung der Anforderungen des Lebenszyklus; erhöhtes regulatorisches Risiko. - Vernachlässigung des State-of-the-Art
Wissenschaftliche Gültigkeit wird nicht neu bewertet, wenn neue klinische Praktiken auftauchen.
➤ Folge: Das Produkt erscheint veraltet; kann die Feststellung einer Benannten Stelle oder den Verlust des Marktzugangs zur Folge haben. - Unzureichende funktionsübergreifende Zusammenarbeit
Unterbrochene Arbeit zwischen RA, klinischen, Qualitäts- und technischen Teams.
➤ Folge: Falsch abgestimmte Ergebnisse; widersprüchliche Angaben in Beschriftung und technischer Dokumentation. - Übersehen von Benutzerfreundlichkeit/menschlichen Faktoren bei der Leistung
Keine Berücksichtigung von Fehlern durch benutzende mit Auswirkungen auf die klinische Leistung.
➤ Folge: Unvollständige Leistungsangaben; Risiken für die Sicherheit der Nutzer:innen.
Tipps zur Vermeidung dieser Fallstricke
- Sicherstellen, dass Leistungsbewertung, Risikomanagement und PMS/PMPF aufeinander abgestimmt sind. Nicht nur die Strategie, sondern auch die Durchführung der Leistungsbewertung muss identifizierte Risiken und sich entwickelnde wissenschaftliche Erwartungen widerspiegeln.
So sollten beispielsweise in der Risikoanalyse festgestellte Verwendungsfehler mit unterstützenden analytischen Leistungsdaten behandelt werden.
Während der Bewertung entdeckte Veränderungen des Stands der Technik sollten Aktualisierungen des PMPF-Plans auslösen. - Festlegung und regelmässige Überprüfung eines realistischen Evidenzplans (PEP). Insbesondere für Produkte der Klassen C und D muss sichergestellt werden, dass der Leistungsbewertungsplan (PEP) erreichbar bleibt und die aktuellen klinischen Erwartungen und behördlichen Vorgaben widerspiegelt.
- Verwenden Sie eine klare Vorlage für den PER (in Anlehnung an die MDCG 2022-2).
- Einrichtung interner Prüfpunkte zur Validierung von Leistungsansprüchen.
- Förderung einer engen Kommunikation zwischen den Teams für Regulierung, Qualitätssicherung, Klinik und F&E.
Erfahrungen aus der Regulierungsberatung
Bei unserer Arbeit als Berater für Zulassungsfragen stellen wir häufig fest, dass Hersteller unterschätzen, wie tief die Leistungsbewertung in das Risikomanagement und die Prozesse nach dem Inverkehrbringen integriert werden muss. Insbesondere bei “Legacy”-Produkten ist der Abgleich von Daten aus der realen Welt mit analytischen und klinischen Angaben komplexer als erwartet – und wird häufig bis zur Überprüfung durch die Benannte Stelle übersehen.
Eine weitere Herausforderung sehen wir in der Planungsphase. Leistungsbewertungspläne (PEP) werden manchmal nur als Formalität erstellt, ohne klare Ziele oder einen Bezug zur Zweckbestimmung des Produkts. Dies macht es später schwierig, Leistungsansprüche zu rechtfertigen oder die Nutzen-Risiko-Bewertung zu unterstützen.
Analytische Leistungsberichte (APR) konzentrieren sich ebenfalls häufig auf numerische Daten, ohne dass ein klarer Bezug zur beabsichtigten Verwendung des Produkts oder zum klinischen Kontext hergestellt wird. Dies kann zu Lücken in der technischen Dokumentation führen und wirft bei der Konformitätsbewertung Fragen auf.

Als Regulierungsberater sehen wir oft, dass Hersteller den erforderlichen Integrationsgrad der Leistungsbewertung in Risikomanagement und Prozesse nach dem Inverkehrbringen unterschätzen.
Oft erleben wir, dass die Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen (PMPF) als separater, reaktiver Prozess behandelt wird, der erst spät hinzugefügt wird, anstatt Teil der ursprünglichen Leistungsbewertungsstrategie zu sein. Diese Trennung erschwert die effektive Nutzung von PMPF-Daten zur Aktualisierung des Leistungsbewertungsberichts (PER).
Wir haben auch beobachtet, dass Veränderungen des Stands der Technik (State of the Art, SOTA) häufig übersehen werden – vor allem, wenn ältere Literatur oder frühere Methoden ohne aktive Überwachung verwendet werden. Im Laufe der Zeit kann dies sowohl die wissenschaftliche Gültigkeit als auch die Angemessenheit der Risikomanagementakte beeinträchtigen.
Diese Muster verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Leistungsbewertung als lebenszyklusorientierte, bereichsübergreifende Aufgabe zu verstehen – und nicht lediglich als regulatorische Pflichtübung.
Wie Decomplix helfen kann
Decomplix bietet Beratungsdienste in allen regulatorischen und qualitätssichernden Angelegenheiten im Zusammenhang mit In-vitro-Diagnostika und Medizinprodukten. Wir können Ihr Unternehmen bei der Erfüllung aller Anforderungen an die Leistungsbewertung gemäss IVDR sowie bei der Erstellung und Pflege des Leistungsbewertungsberichts (PER) unterstützen.
Unser Team stellt sicher, dass Ihre Strategie zur Leistungsbewertung vollständig in das Risikomanagement, die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) und die Nachbeobachtung der Leistung nach dem Inverkehrbringen (PMPF) integriert ist – so wird die Einhaltung der Vorschriften auf die effizienteste und praktischste Weise sichergestellt.
Wenn Sie Ihre spezifischen Bedürfnisse mit uns besprechen möchten, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
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- Risikomanagement für Medizinprodukte unter EU-MDR und ISO 14971
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