Klassifizierung von In-vitro-Diagnostika gemäss IVDR

Analog zu Medizinprodukten in der EU-MDR hat die neue IVDR ein risikobasiertes Klassifizierungssystem für In-vitro-Diagnostika eingeführt. Dies gab es unter der früheren EU-Richtlinie nicht. Die IVD-Klassifizierung bestimmt die Komplexität der Konformitätsbewertung für die CE-Kennzeichnung. Und die Übergangsfristen für “Legacy”-IVDs beruhen darauf. Lesen Sie, wie IVD gemäss IVDR klassifiziert werden.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Hersteller können nicht davon ausgehen, dass selbstdeklarierte IVD gemäss der früheren Richtlinie einer Einstufung als risikoarm gemäss IVDR entsprechen. Sie sollten die Einstufung immer von Grund auf neu überprüfen.
  • Zubehör für IVD und IVD-Kits muss eigenständig klassifiziert werden.
  • Alle Definitionen, Durchführungsbestimmungen und Klassifizierungsregeln in Anhang VIII der IVDR müssen bei der Bestimmung der richtigen Produktklasse berücksichtigt werden, auch unter Berücksichtigung des Leitfadens MDCG 2020-16.

Inhalt:

Was bedeutet IVD-Klassifizierung? Welche Klassen gibt es?

Mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) wurde ein Klassifizierungssystem für In-vitro-Diagnostika (IVD) eingeführt, das sich an der Zweckbestimmung und dem inhärenten Risiko des Produkts orientiert, analog zum bestehenden Klassifizierungssystem für Medizinprodukte.

Bei der Klassifizierung geht es darum, ein bestimmtes IVD einer Risikoklasse zuzuordnen. Verantwortlich für die Klassifizierung ist der Hersteller.

Genau wie für Medizinprodukte im Rahmen der EU-MDR hat die IVDR 4 Klassen festgelegt, die nach dem Risiko für einzelne Personen und die öffentliche Gesundheit geordnet sind, nämlich

  • Klasse A – geringes individuelles und öffentliches Gesundheitsrisiko
  • Klasse B – mässiges individuelles Risiko, geringes Risiko für die öffentliche Gesundheit
  • Klasse C – hohes individuelles Risiko, mässiges Risiko für die öffentliche Gesundheit
  • Klasse D – hohes individuelles und öffentliches Gesundheitsrisiko

Logischerweise fallen IVD, die testen sollen, ob lebensbedrohliche Zustände vorliegen, unter die Klasse D, während IVD, die für nicht lebensbedrohliche Zustände bestimmt sind, unter die Klasse B fallen. Klasse B kann als Standardklasse für alle IVD-Tests angesehen werden, die nicht speziell in höhere Klassen gehören. IVD-Tests fallen nie unter die Klasse A. Diese Klasse gilt im Grunde nur für Laborgeräte und Werkzeuge zur Unterstützung von IVD-Tests.

Wie klassifiziere ich ein IVD?

Zur Klassifizierung eines IVD müssen Hersteller Anhang VIII der IVDR konsultieren, der aus zwei Kapiteln besteht:

  • DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN, die allgemeine Anweisungen zur Anwendung der Vorschriften enthalten.
  • KLASSIFIZIERUNGSREGELN, die 7 Regeln umfassen, die in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst sind.

Regel 1

  • IVD zum Nachweis übertragbarer Erreger in Blut, Geweben, Zellen oder Organen zur Beurteilung der Eignung für Transfusionen, Transplantationen oder Zellverabreichung.

  • IVD für den Nachweis von übertragbaren Hochrisikoerregern.

  • IVD zur Bestimmung der Infektionslast bei lebensbedrohlichen Krankheiten, bei denen die Überwachung entscheidend ist.

Regel 2

IVD für die Bestimmung der Blutgruppe.

Regel 3

a) IVD zum Nachweis sexuell übertragbarer Erreger.

b) IVD zum Nachweis von nicht-hochgefährlichen Infektionserregern in Liquor oder Blut.

c) IVD zum Nachweis von Infektionserregern, wenn im Falle eines falschen Ergebnisses ein erhebliches Risiko des Todes oder einer schweren Behinderung besteht.

d) IVD zur Untersuchung des Immunstatus von Frauen vor der Geburt.

e) IVD zur Bestimmung von Infektionskrankheiten oder des Immunstatus, wenn im Falle eines falschen Ergebnisses das Risiko einer lebensbedrohlichen Situation besteht.

f) IVD, die als Begleitdiagnostika verwendet werden.

g) IVD für die Stadieneinteilung von Krankheiten, wenn im Falle eines fehlerhaften Ergebnisses das Risiko einer lebensbedrohlichen Situation besteht.

h) IVD für die Krebsvorsorge, -diagnose oder -stadienbestimmung.

i) IVD für humangenetische Tests.

j) IVD zur Überwachung des Gehalts an Arzneimitteln, Substanzen oder biologischen Bestandteilen, wenn im Falle eines fehlerhaften Ergebnisses die Gefahr einer lebensbedrohlichen Situation besteht.

k) IVD zur Behandlung von lebensbedrohlichen Krankheiten oder Zuständen.

l) IVD für das Screening auf angeborene Störungen bei Embryo/Fötus.

m) IVD für das Screening auf angeborene Störungen bei Neugeborenen, wenn ein Nichterkennen zu lebensbedrohlichen Situationen oder schweren Behinderungen führen könnte.

Regel 4

a) IVD zur Eigenanwendung.

b) IVD für patientennahe Tests, die in der Tat als eigenständige Produkte eingestuft werden müssen (d.h. nach einer der anderen Regeln).

Regel 5

a) Produkte für den allgemeinen Laborgebrauch (und ähnliche).

b) Instrumente für IVD-Verfahren.

c) Probengefässe.

Regel 6

IVD, die von den anderen Regeln nicht erfasst werden.

Regel 7

Kontrollen ohne quantitativ oder qualitativ zugeordneten Wert.

Im Gegensatz zur EU-MDR enthält der IVDR-Anhang VIII keine Definitionen zur Orientierung bei der Klassifizierung. Während einige wichtige Begriffe (z.B. “Probe”, “Begleitdiagnostikum” oder “Kit”) in Artikel 2 der IVDR definiert sind, sind andere relevante Definitionen nur im Leitfaden MDCG 2020-16 zu finden. Dieser sollte immer berücksichtigt werden, um falsche Interpretationen wichtiger Begriffe wie “first-line device”, “detecting the presence of”, oder “devices for screening” zu vermeiden.

Hersteller sollten die folgenden Schritte zur Klassifizierung ihrer IVD befolgen:

  1. Bewerten Sie jede Definition in IVDR Artikel 2 und MDCT 2020-16 auf Anwendbarkeit auf das betreffende Produkt.
  2. Berücksichtigen Sie alle Durchführungsbestimmungen in Kapitel 1 von IVDR Anhang VIII. Diese geben allgemeine Hinweise zum Klassifizierungsprozess. Wenn zum Beispiel mehrere Regeln oder Unterregeln gelten, ist die strengste Regel und Unterregel anzuwenden.
  3. Prüfen Sie alle Klassifizierungsregeln in Kapitel 2 von IVDR Anhang VIII, ob sie auf Ihr IVD anwendbar sind oder nicht. Da die Zweckbestimmung des IVD die Grundlage für die Anwendung der Klassifizierungsregeln ist, muss man bei der Beschreibung der Zweckbestimmung so präzise wie möglich sein. Denn ein kleiner Unterschied in der Formulierung kann einen grossen Unterschied machen.

Der umfangreiche und nützliche Leitfaden MDCG 2020-16 erörtert Einzelheiten zur Auslegung und Anwendung von Anhang VIII und enthält Beispiele.

Zudem ist das Positionspapier von Team-NB zur Klassifizierung von SARS-Cov-2-Tests zu beachten. Gemäss IVDR und MDCG 2020-16 fallen IVD für SARS-CoV-2-Tests unter die höchste Risikoklasse, d.h. Klasse D. Das Team-NB ist der Ansicht, dass das derzeitige Risikoniveau im Zusammenhang mit COVID, das geringer ist als während der Pandemie, eine Neueinstufung solcher IVD rechtfertigt. Es empfiehlt Klasse C gemäss Regel 3c, und sogar eine mögliche weitere Herabstufung auf Klasse B gemäss Regel 6, sobald mehr Daten über die postpandemische Phase vorliegen, insbesondere in Bezug auf das long-COVID-Syndrom. Es wird erwartet, dass dieses Positionspapier des Team-NB eine Überprüfung von MDCG 2020-16 auslösen wird.

Wie wird Zubehör klassifiziert?

Art. 2 Abs. 4 IVDR definiert ein Zubehör zu einem IVD als:

“einen Gegenstand, der zwar an sich kein In-vitro-Diagnostikum ist, aber vom Hersteller dazu bestimmt ist, zusammen mit einem oder mehreren bestimmten In-vitro-Diagnostika verwendet zu werden, und der speziell dessen/ deren Verwendung gemäß seiner/ihrer Zweckbestimmung(en) ermöglicht oder mit dem die medizinische Funktion des In-vitro-Diagnostikums/der In-vitro-Diagnostika im Hinblick auf dessen/deren Zweckbestimmung(en) gezielt und unmittelbar unterstützt werden soll;”

Bevor Sie Ihr Produkt klassifizieren, ist es wichtig, dass Sie feststellen, ob ein bestimmter Gegenstand, den Sie als Bestandteil Ihres IVD-Tests betrachten, unter diese rechtliche Definition fällt.

Gemäss Anhang VIII IVDR wird ein Zubehör eines IVD unabhängig vom IVD gesondert klassifiziert.

Hingegen fallen Kalibratoren, die zur Verwendung mit einem IVD bestimmt sind, in dieselbe Klasse wie das entsprechende IVD. Auch Kontrollmaterialien mit quantitativen oder qualitativen Werten für einen bestimmten Analyten oder mehrere Analyten fallen in die gleiche Klasse wie das entsprechende IVD.

Kurz gesagt: Bei der Klassifizierung von IVD, die in Kombination verwendet werden, sind Durchführungsvorschriften unerlässlich, um den geeigneten Klassifizierungsansatz zu bestimmen.

A technical device - in-vitro-diagnostic. A close-up of a microscope in the medical field.

In der EU werden IVD nach ihrem Risiko klassifiziert und in die Klassen A, B, C und D eingeteilt.

Wie wird IVD-Software klassifiziert?

Gemäss Durchführungsvorschrift 1.4 in Anhang VIII der IVDR gilt:

  • Software, die ein Produkt steuert oder dessen Anwendung beeinflusst, hat dieselbe Klasse wie das Produkt. Beispielsweise wird Software, die ein Enzym-Immunoassay-Analysegerät steuert, gemäss Klassifizierungsregel 5 b) wie das entsprechende Gerät der Klasse A zugeordnet.

Ist die Software von anderen Produkten unabhängig, so wird sie für sich allein klassifiziert. Dies entspricht der Software für Medizinprodukte (MDSW), wie sie im Leitliniendokument MDCG 2019-11 über die Qualifizierung und Klassifizierung von Software beschrieben wird.

Es gibt für Software keine spezifische Klassifizierungsregel im IVDR-Anhang VIII. Die Zweckbestimmung ist daher der einzige Treiber bei der Ermittlung der am besten geeigneten Klasse. Einige Beispiele sind jedoch im Leitfaden MDCG 2020-16 enthalten:

  • MDSW, die für die hochauflösende Analyse von HLA-Sequenzierungsdaten für Transplantationszwecke bestimmt sind, entspricht gemäss Regel 2 der Klasse C.
  • MDSW, die dazu bestimmt ist, die geschätzte glomeruläre Filtrationsrate (eGFR) oder den Albumin-Kreatinin-Quotienten (ACR) für das Staging akuter Nierenschäden (AKI) oder einen erweiterten Leberfibrose-Score (ELF), der mit dem Grad der Fibrose korreliert, oder einen MELD-Score (Model for End Stage liver disease) zu generieren, fällt gemäss Regel 3 g) unter Klasse C.

Bei MDSW, die für die Aggregation und Analyse von Ergebnissen aus verschiedenen IVD bestimmt sind, würde dies als Kombination von Produkten (d.h. zwischen der MDSW und den verschiedenen IVD) betrachtet werden. Gemäss Durchführungsvorschrift 1.9 in Anhang VIII der IVDR gilt: “Für den Fall, dass für dasselbe Produkt mehrere Klassifizierungsregeln gelten, wird die Regel der Einstufung in die höchste dieser Klassen angewendet.”

Weitere Details finden Sie in unserem Blogartikel zu Medizinproduktesoftware (MDSW) unter der EU MDR und IVDR.

Was ist, wenn ich Probleme habe bei der Klassifizierung?

Der Hersteller ist immer für die korrekte Klassifizierung seiner IVD verantwortlich. Die Klassifizierung kann jedoch knifflig sein, und der Hersteller kann, nachdem er sich auf die offiziellen regulatorischen Referenzen verlassen hat, nur sein bestes Urteilsvermögen anwenden.

Wie bereits erwähnt, hat die Medical Device Coordination Group (MDCG) zwei wichtige Leitfäden herausgegeben, die den Herstellern bei der IVDR-Klassifizierung helfen sollen:

  • MDCG 2020-16, Guidance on the classification of IVDs.
  • MDCG 2019-11, Qualification and classification of MDSW, under the EU MDR and IVDR.

Wenn diese Leitfäden nicht ausreichen, können Hersteller eine offizielle Anfrage an die betreffende zuständige Behörde (d.h. in dem Mitgliedstaat, in dem der Hersteller oder sein EU-Bevollmächtigter seinen eingetragenen Geschäftssitz hat) richten. Wenn das IVD möglicherweise die Einschaltung einer Benannten Stelle für die Konformitätsbewertung erfordert, kann der Hersteller die gewählte Klassifizierung auch mit seiner Benannten Stelle besprechen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Hersteller und seiner Benannten Stelle entscheidet die zuständige Behörde nach Rücksprache mit der MDCG über die Klassifizierung und informiert diese sowie die EU-Kommission über die Entscheidung. Die zuständige Behörde stützt ihre Entscheidung auf die Klassifizierungsregeln in Anhang VIII der IVDR, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und/oder alle Informationen, die im Rahmen der Vigilanz- und Marktüberwachungstätigkeiten gemäss Artikel 47 der IVDR verfügbar werden.

Two men are talking to each other. They are standing in a nondescript room. There is a plant in the foreground.

Der Hersteller ist immer für die korrekte Klassifizierung seiner IVD verantwortlich.

Beachten Sie, dass es Situationen geben kann, in denen ein Produkt fälschlicherweise als IVD verstanden wird, was zu Problemen bei der Klassifizierung führt. In solchen Fällen sollte der Hersteller die folgenden Fragen sorgfältig beantworten:

  • Handelt es sich bei meinem Produkt um ein Medizinprodukt oder um ein In-vitro-Diagnostikum?
  • Ist mein Produkt ein IVD oder nur eine allgemeine Laborausrüstung? Oder ist es eher nur für Forschungszwecke (RUO) bestimmt?

Zur Unterstützung bei der Qualifizierung hat die MDCG ein Handbuch zu Borderline und Klassifizierung (aktuelle Version 3 – September 2023) herausgegeben, das nach und nach mit konkreten Beispielen zu schwierigen Qualifizierungs- und Klassifizierungsfällen erweitert werden soll.

Um mehr über die Qualifizierung von Medizinprodukten und Grenzfälle zu erfahren, lesen Sie unseren Blog-Artikel Ist mein Produkt in Europa ein Medizinprodukt? Wie Sie feststellen, ob Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung für Medizinprodukte benötigt.

Wie gelten die Klassifizierungsregeln für Kits?

Die IVDR regelt nicht nur IVD, sondern auch Kits, die definiert sind als:

„eine Gruppe von zusammen verpackten Komponenten, die zur Verwendung für die Durchführung einer spezifischen In-vitro-Untersuchung bestimmt sind, oder einen Teil davon.” [Art. 2 Abs. 11 IVDR].

Kits sind in der Definition von IVD enthalten. Folglich muss ein Kit gemäss IVDR mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, und das Unternehmen, das das IVD-Kit in Verkehr bringt, wird zum IVD-Hersteller. Der Hersteller muss dann das IVD-Kit nach genau denselben Verfahren und Klassifizierungsregeln klassifizieren wie jedes andere IVD.

Ein Beispiel:

  • Ein Kit für die Isolierung und Reinigung von Nukleinsäuren aus menschlichen Proben, das verschiedene Reagenzien und Lösungen enthält, ist als solches ein Produkt der Klasse A gemäss IVDR-Klassifizierungsregel 5 a).
  • Ein Selbsttest-Kit zum Nachweis von SARS-CoV-2, das einen Tupfer zur Probenentnahme, ein Reagenz und den Antigen-Schnelltest enthält, ist als solches ein Produkt der Klasse D gemäss IVDR-Klassifizierungsregel 1.

Die Bestandteile eines IVD-Kits können auch Medizinprodukte oder Nicht-Gerätekomponenten enthalten. Und einige der Nicht-Gerätekomponenten können “Zubehör für IVD” sein [Art. 2 Abs. 4 IVDR], wenn sie speziell die bestimmungsgemässe Verwendung der IVD ermöglichen.

Wo dokumentiere ich die Begründung für die Klassifizierung?

Die vom Hersteller als Konformitätsnachweis zu erstellende technische Dokumentation muss die Risikoklasse des Produkts sowie die Begründung für die angewandte Klassifizierungsregel enthalten. Die technische Dokumentation ist Teil des Kapitels zur Produktbeschreibung [Anhang II, Abschnitt 1.1 f) IVDR].

Es hat sich bewährt, die Begründung in Form einer Tabelle darzustellen. Die sieben Klassifizierungsregeln in Anhang VIII der IVDR werden aufgeführt, und für jede Regel wird die Begründung für die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit angegeben. Dies zeigt der Benannten Stelle oder der zuständigen Behörde, die die Dokumentation überprüfen könnte, dass der Hersteller das Klassifizierungsverfahren versteht und es gründlich angewendet hat. In unserer Beratungspraxis empfehlen wir, dies auch dann zu tun, wenn der Ausschluss einer bestimmten Klassifizierungsregel für die Art des IVD offensichtlich ist, z.B. bei Klassifizierungsregeln für Begleitdiagnostika im Falle eines Schwangerschaftsselbsttests.

Wie Decomplix helfen kann

Die korrekte Klassifizierung eines IVD kann eine knifflige und herausfordernde Angelegenheit sein. Falls es spezielle Fragen gibt, die Sie gerne besprechen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Falls Sie sich fragen, ob die Risikoklassifizierung nach der IVDR mit den Risikoklassen in den USA übereinstimmt, finden Sie diesbezüglich mehr Informationen in unserem Artikel Regulatorische Strategie bei Medizinprodukten – US vs. EU.

Wir unterstützen Sie gerne bei der (Re-)Definition der Zweckbestimmung Ihres IVD, der Bestätigung der Qualifizierung Ihres Produkts als IVD oder der Klassifizierung Ihres IVD unter der IVDR. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen.

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